Nebenkosten bei Kaufverträgen
- Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung: 3,5 %
(Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) - Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht): 1,1 %
- Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach
Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie
Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren - Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch
den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des
jeweiligen Urkundenerrichters - Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für
Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich) - Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen –
Übernahme durch den Erwerber:
Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des
aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat
keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens. - Allfällige Anliegerleistungen
laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der
Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Strom,
Gas, Wasser, Kanal, Telefon etc.) - Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)
bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
- Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
- Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß
begründet wird - Unternehmen aller Art
- Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
bei einem Wert
– bis EUR 36.336,42 …………………………………………………………………………………. je 4 %
– von EUR 36.336,43 bis EUR 48.448,50 ………………………………………….EUR 1.453,46 *
– ab EUR 48.448,51 ………………………………………………………………………………….. je 3 %
von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zzgl. 20 % USt.
* Schwellenwertregelung gem. § 12 Abs. 4 ImmobilienmaklerVO