Nebenkosten

Nebenkosten bei Kaufverträgen

  • Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung: 3,5 %
    (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)
  • Grundbuchseintragungsgebühr (Eigentumsrecht): 1,1 %
  • Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach
    Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie
    Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
  • Kosten der Mitteilung und Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch
    den Parteienvertreter nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des
    jeweiligen Urkundenerrichters
  • Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für
    Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich)
  • Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen –
    Übernahme durch den Erwerber:
    Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des
    aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat
    keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.
  • Allfällige Anliegerleistungen
    laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der
    Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Strom,
    Gas, Wasser, Kanal, Telefon etc.)
  • Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)

bei Kauf, Verkauf oder Tausch von

  • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
  • Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß
    begründet wird
  • Unternehmen aller Art
  • Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück

bei einem Wert
– bis EUR 36.336,42 …………………………………………………………………………………. je 4 %
– von EUR 36.336,43 bis EUR 48.448,50 ………………………………………….EUR 1.453,46 *
– ab EUR 48.448,51 ………………………………………………………………………………….. je 3 %
von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zzgl. 20 % USt.

* Schwellenwertregelung gem. § 12 Abs. 4 ImmobilienmaklerVO